Berufsbild: Tagesmutter
Mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten werden für Frauen, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren wollen, zum wahren Karrierekiller. Oft ist es die vergebliche Suche nach einem Krippenplatz, aber auch der Wunsch nach einer familiären und flexiblen Betreuungsform, die Eltern mit kleinen Kindern dazu bringen, sich nach einer Tagesmutter (oder einem Tagesvater) umzusehen. Ihre Zahl wächst von Jahr zu Jahr: In den westlichen Bundesländern wurde 2008 fast jedes 5. Kind unter 3 Jahren in Tagespflege betreut. Mehr als 36.000 Frauen und Männer waren im vergangenen Jahr bundesweit in der Kindertagespflege tätig - fast 20 Prozent mehr als noch im Jahr 2006.
Die Tätigkeit im Überblick
Die Kindertagespflege, so heißt die Arbeit als Tagesmutter offiziell, ist neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe/KiTa) eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die bisher in Deutschland noch weitgehend privat organisierte und finanzierte Tagespflege dürfte zukünftig demnach immer stärker in den öffentlich geregelten und finanzierten Jugendhilfebereich übergehen. Der Beruf Tagesmutter kann sowohl selbstständig, als auch angestellt ausgeübt werden.
Selbstständige Tätigkeit als Tagesmutter/-vater
Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, betreut ein bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Um diese Pflegeerlaubnis zu erhalten müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen. Im Kreis Pinneberg erfolgt die Qualifikation zur Tagesmutter bei der Familienbildungsstätte Pinneberg (FBS) im Umfang von 160 Unterrichtsstunden nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. Ebenfalls sind ein 40-stündiges Praktikum in einer Kindertageseinrichtung oder einer Tagesmutter zu absolvieren.
Schon während der Qualifikation können Tageskinder betreut werden. Die Ausbildung wird vom Kreis Pinneberg finanziell unterstützt, der Eigenanteil beträgt jedoch zur Zeit 185,- €. Eine zumindest teilweise Übernahme der Kosten durch das Arbeitsamt bzw. die Arge ist nach bisherigen Erfahrungen möglich (natürlich nur bei Arbeitslosigkeit).
Die Betreuungsleistung in der Kindertagespflege wird entweder von den Jugendämtern bzw. Kommunen aus öffentlichen Mitteln finanziert oder die Eltern der betreuten Kinder zahlen das Betreuungsentgelt auf privater Basis direkt an Tagesmutter/-vater . Oft erhalten die Tagespflegepersonen einen Teil des Geldes aus öffentlichen Mitteln und einen Teil direkt von den Eltern. Sämtliche Einnahmen - sowohl der Betrag zur die Anerkennung der Förderleistung wie auch die Erstattung der Sachkosten (Miete, Strom, Verpflegung der Kinder usw.) sind nach § 18 EStG steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Die Höhe des gezahlten Betreuungsgeldes variiert sehr stark. Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. schlägt eine Vergütung von 5,50 € pro Stunde und Kind vor, die in der Praxis allerdings derzeit kaum gezahlt wird. Darin wären alle Kosten enthalten, auch die Kosten für Ernährung des Tageskindes und die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter.
Tagespflegepersonen sind selbstständig Tätige, jedoch keine Gewerbetreibende. Ungeachtet dessen Sie sind u.U. verpflichtet, Beiträge in eine gesetzliche Versicherung zu zahlen (z.B. Unfall- oder Rentenversicherung). Allerdings unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen sich daher entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Ebenfalls muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die das "Risiko" Kindertagespflege ausreichend absichert.
Angestellte Tätigkeit als Kinderfrau/-mann
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten") betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. Die Tagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als "Kinderfrau" oder "Kinderbetreuer/in" bezeichnet.
Voraussetzungen für den Beruf
Sie müssen über 21 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Ein polizeiliches Führungszeugnis, eine ärztliche Bescheinigung und sehr gute deutsche Sprachkenntnisse sind selbstverständlich. Von Vorteil ist natürlich eine Ausbildung im Bereich der Kinderbetreuung (z.B. als Kinderpfleger/in), die jedoch keinesfalls Voraussetzung ist.
Zukunftsaussichten
Angesichts des Mangels an Plätzen für jüngere Kinder erhält die Tagespflege vor dem Hintergrund der Debatte um Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wachsende Bedeutung. Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), das im Dezember 2008 in Kraft trat, soll es bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Rund ein Drittel davon sollen in der Kindertagespflege entstehen. Daher müssen ca. 30.000 Tagesmütter und -väter zusätzlich zu den bereits tätigen Tagespflegekräften gewonnen werden.
Weitere Informationen
Qualitätsrichtlinien Kindertagespflege
Die Deutsche Liga für das Kind -ein interdisziplinäres Netzwerk von mehr als fünfzig Verbänden- hat 2009 ein Positionspapier "Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege" erarbeitet, das zur Qualitätssteigerung in der Kinderbetreuung beitragen soll. Ziel ist es, zu einer Länder und Träger übergreifenden Verständigung über Mindestanforderungen für die Qualität in Kindertagspflegestellen zu kommen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Zum jetzigen Zeitpunkt zeigt das 35 Punkte umfassende Strategiepapier einerseits den Eltern, was eine gute Kinderpflegestelle zu leisten imstande ist und andererseits gibt es Tagesmütter wertvolle Anregungen, wie ihre angebotene Dienstleistung weiter zu verbessern ist.
(A) Orientierungsqualität
- Leitbild und schriftliches Konzept
Die Tagespflegestelle verfügt über ein Leitbild und ein schriftliches Konzept. Das Leitbild orientiert sich am Wohl der Kinder, an ihren Grundbedürfnissen und Grundrechten auf eine Förderung ihrer persönlichen Entwicklung, Bildung, Teilhabe und Schutz vor Gefahren, Gewalt und Vernachlässigung. Der Vorrang pädagogischer Qualität vor anderen Gesichtspunkten ist gewährleistet.
- Erziehung, Bildung und Betreuung
Das Konzept konkretisiert den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag der Tagespflegestelle unter besonderer Berücksichtigung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Es bezieht die Eltern der Kinder im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein und berücksichtigt die unterschiedliche soziale und kulturelle Herkunft der Familien sowie die Situation im Sozialraum.
- Information der Eltern
Leitbild und Konzept stehen allen Interessierten zur Einsicht zur Verfügung. Sie werden den Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes unaufgefordert zur Verfügung gestellt.
- Fortschreibung des Konzepts
Es findet eine regelmäßige Überarbeitung des Leitbilds und des Konzepts statt. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen vor Ort werden dabei berücksichtigt.
- Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung
Die Tagespflegeperson erhält Gelegenheit zur Qualifizierung und zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung. In den Fortbildungen werden u. a. pädagogische und entwicklungspsychologische sowie konzeptionelle Grundlagen der Arbeit und aktuelle pädagogische und entwicklungspsychologische Erkenntnisse vermittelt.
- Reflektiertes Verständnis der eigenen Rolle
Die Tagespflegeperson verfügt über ein reflektiertes Verständnis ihrer eigenen Rolle (als Tagespflegeperson und Mitglied ihrer eigenen Familie) und des Verhältnisses zwischen elterlicher Betreuung und Betreuung in der Tagespflegestelle.
- Rolle der Fachdienste
Die mit der Vermittlung, fachlichen Beratung, Begleitung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen beauftragten Fachdienste verfügen über ein Konzept, das sich vorrangig am Wohl des Kindes orientiert, die unterschiedliche soziale und kulturelle Herkunft der Familien sowie die Situation im Sozialraum berücksichtigt, die Weiterentwicklung der Kindertagespflege vorsieht und ihr einen angemessenen Stellenwert im Gesamtzusammenhang der Förderung der Kinder in Tagesbetreuung beimisst.
(B) Strukturqualität
- Tagespflegeperson-Kind-Schlüssel
Die Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder. Der Tagespflegeperson-Kind-Schlüssel wird in Abhängigkeit vom Alter der Kinder festgelegt. Je jünger die Kinder sind und je altershomogener die Gruppe zusammengesetzt ist, desto kleiner muss die Gruppe sein: Kinder im ersten Lebensjahr: 1:2; Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren: 1:3; Kinder im Alter über zwei Jahre: 1:5. Im Falle von altersgemischten Gruppen sind die Zahlen entsprechend anzupassen (Beispiel: bei zwei Kindern unter zwei Jahren und zwei Kindern zwischen zwei und drei Jahren ergibt sich ein Schlüssel von 1:4). Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen (z.B. einer Behinderung) wird die Zahl der Kinder pro Tagespflegeperson reduziert. Davon abweichende Regelungen (z.B. flexible Betreuung von mehr als fünf nicht gleichzeitig anwesenden Kindern; Betreuung von Kindern mit Behinderungen ohne Reduzierung der Gruppengröße) sind in Absprache mit dem zuständigen Fachdienst möglich, wenn dies dem Wohl der Kinder dient.
- Kindgerechte Räumlichkeiten
Die Tagespflegestellte verfügt über kindgerechte Räumlichkeiten (mindestens 5 bis 6 qm Fläche pro Kind) mit Spielflächen und ruhigen Schlafmöglichkeiten sowie für die Kinder nutzbaren Sanitärräumen. Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienestandards werden eingehalten und regelmäßig überprüft. Es besteht Gelegenheit, ein Außenspielgelände (Garten, Spielplatz, Park, Wald) leicht und regelmäßig mit den Kindern zu erreichen.
- Ausstattung der Räume
Um den Kindern vielfältige Sinneserfahrungen zu ermöglichen und ihrem hohen motorischen Aktivitätslevel gerecht zu werden, bieten die Räumlichkeiten ausreichende Freiflächen sowie Ausruh- und Rückzugsbereiche. Das Spielmaterial ist altersangemessen und entwicklungsfördernd.
- Kenntnisse der Tagespflegeperson
Die Tagespflegeperson zeichnet sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Eltern, anderen Tagespflegepersonen und Fachdiensten aus. Sie verfügt über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen oder in einer entsprechenden Ausbildung erworben hat. Sie nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.
- Angemessene Bezahlung
Die Tagespflegeperson wird entsprechend ihrer Qualifizierung (bzw. ihrer auf diese Tätigkeit vorbereitenden Ausbildung) und Förderleistung angemessen bezahlt.
- Öffentliche Finanzierung
Einrichtung und Ausstattung der Kindertagespflegestelle werden ebenso wie die übrigen Sachaufwendungen vom öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe finanziert.
- Ausbildung der Fachkräfte in den Fachdiensten
Die mit der Vermittlung, fachlichen Beratung, Begleitung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen beauftragten Fachkräfte verfügen u. a. über spezifische entwicklungspsychologische, pädagogische, pflegerische und gesundheitsbezogene Kenntnisse, die in Ausbildungsgängen auf akademischem Niveau (BA-Abschluss) oder durch die Teilnahme an qualifizierten Fort- und Weiterbildungskursen erworben wurden. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit für Fortbildung, Beratung, Coaching und Supervision.
- Fallzahlen in den Fachdiensten
Die Fallzahlen für die Fachkräfte liegen bei maximal 1:60; optimal ist ein Schlüssel von 1:40 (d.h. eine Fachkraft für 40 Tagespflegekinder).
- Beratung der Tagespflegepersonen
Die Tagespflegeperson wird in allen Fragen der Kindertagespflege von qualifizierten Fachkräften umfassend beraten. Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden beraten, unterstützt und gefördert. Gruppenangebote, Fortbildungen und Supervision stehen ausreichend und kostenfrei zur Verfügung.
- Betreuung während Ausfallzeiten
Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson werden ausreichend andere Bertreuungsmöglichkeiten für die Kinder vorgehalten, mit denen die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld vertraut gemacht werden.
(C) Prozessqualität
- Individuelle Eingewöhnung
Es findet eine qualifizierte, individuelle Eingewöhnung des Kindes nach anerkannten Standards (z.B. „Berliner Eingewöhnungsmodell“) unter Einbezug der Eltern statt. Die Eltern werden vor Aufnahme ihres Kindes über die Notwendigkeit der Eingewöhnung und ihre aktive Mitwirkung informiert.
- Aufbau sekundärer Bindungen
Die Tagespflegeperson geht auf die Bindungsbedürfnisse der Kinder ein. Sie ist bereit, in Ergänzung zu den Eltern sekundäre Bindungen zu den Kindern aufzubauen und für sie zu vertrauten Bezugspersonen zu werden.
- Wechsel der Tagespflegeperson
Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildung, Krankheit) bzw. eine absehbare Beendigung der Tätigkeit der Tagespflegeperson werden den Eltern der Kinder und den begleitenden Fachdiensten so früh wie möglich bekannt gegeben und andere Bertreuungsmöglichkeiten werden gemeinsam mit allen Beteiligten geplant.
- Beziehungsvolle Pflege und wertschätzender Dialog
Die Fähigkeit und die Bereitschaft der Tagespflegeperson zu beziehungsvoller Pflege und zum wertschätzenden Dialog mit den Kindern sind Grundlage des pädagogischen Handelns. Die Tagespflegeperson ist bereit und in der Lage, die Bedürfnisse und Signale der Kinder wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und darauf angemessen zu reagieren. Aufmerksamkeit, Feinfühligkeit und Wertschätzung der Kinder sind Kennzeichen der Bildung, Erziehung und Betreuung.
- Demokratische Erziehungshaltung
Die Tagespflegeperson vertritt eine demokratische Erziehungshaltung. Sie setzt altersangemessene Grenzen, ohne die Kinder zu bestrafen oder seelisch zu verletzen.
- Struktur und Flexibilität im Tagesablauf
Bei der Gestaltung des Tagesablaufs besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer klaren und überschaubaren Struktur und der notwendigen Flexibilität. Begrüßung und Verabschiedung, Mahlzeiten, Zeiten für strukturierte und freie Aktivitäten sowie Ruhe- und Schlafzeiten sind altersgerecht aufeinander abgestimmt und ausreichend veränderbar. Die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und der Kindergruppe insgesamt werden gleichermaßen und ausgewogen berücksichtigt.
- Individuelle Förderung
Die Angebote und Aktivitäten beziehen sich auf sämtliche Bereiche frühkindlicher Bildung (u.a. emotionale, geistig-kognitive, kreative, motorische, musikalische, soziale, sprachliche und religiöse Bildung) und ermöglichen die individuelle Förderung jedes Kindes. Die Förderung und Pflege von Kindern mit chronischen Gesundheitsstörungen oder besonderem Entwicklungsbedarf wird eng mit den medizinischen Diensten und Einrichtungen und mit den Eltern abgestimmt. Der Förder- und Entwicklungsplan des Kindes ist der Tagespflegeperson bekannt und findet Berücksichtigung.
- Gesunde Ernährung
Die Nahrung der Kinder ist ausgewogen und gesund (optimierte Säuglings- und Mischkost gemäß den Empfehlungen des Deutschen Forschungsinstituts für Kinderernährung). Die Mahlzeiten werden kindgerecht gestaltet.
- Notfallmanagement
Die Tagespflegeperson verfügt über Kenntnisse in Erster Hilfe. Ein Notfallmanagement ist vorbereitet und eingeübt.
- Schutz der Kinder vor Gefährdungen
Die Tagespflegeperson nimmt Hinweise auf Gesundheitsgefahren, Gewalt gegen Kinder und Vernachlässigung wahr und thematisiert diese mit den Eltern. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird erfüllt.
- Freundschaften zwischen den Kindern
Kontakte, Spielpartnerschaften und Freundschaften zwischen den Kindern werden entwicklungsangemessen unterstützt und gefördert.
- Altersgerechte Beteiligung
Die Kinder begegnen Riten und Regeln, die sie zugleich beeinflussen können. Sie werden an den sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife angemessen beteiligt.
- Beobachtung und Dokumentation
Beobachtung der Kinder und Dokumentation sind Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Die Beobachtungen sind Grundlage für den Dialog mit den Kindern und die Gespräche mit den Eltern. Der Schutz persönlicher Daten wird dabei gewahrt.
- Einbeziehung der Familien
Mütter und Väter sowie weitere Familienangehörige sind in der Tagespflegestelle willkommen. Es besteht ausreichend Zeit für die Übergabesituationen. Für die Eltern gibt es die Gelegenheit zu Einzelgesprächen.
- Zusammenarbeit mit den Eltern
Es werden Elternabende angeboten. Kontakte zwischen den Eltern werden unterstützt.
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
Die Tagespflegeperson berichtet den Eltern anhand ausgewerteter Beobachtungen regelmäßig mindestens zwei Mal jährlich (bei Kindern bis zu zwei Jahren häufiger) über die verschiedenen Bereiche der Entwicklung des Kindes. Tagespflegeperson und Eltern überlegen und planen im Rahmen ihrer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft gemeinsam, wie das Kind bestmöglich unterstützt und gefördert sowie vor Gefahren für sein Wohl geschützt werden kann. Der Austausch mit den Eltern schließt den Gesundheitszustand (einschließlich Vorsorge- und Impfstatus) des Kindes ein. Hospitationen der Eltern in der Tagespflegestelle sind nach Absprache möglich und erwünscht.
- Übergang in eine Kindertageseinrichtung
Der Übergang des Kindes in eine Kindertageseinrichtung wird von der Tagespflegeperson unter Beteiligung des Kindes, der Eltern und der zukünftigen Erzieher-(innen) sorgfältig geplant und vorbereitet.
- Öffnung in das Gemeinwesen
Die Tagespflegestelle öffnet sich in das Gemeinwesen hinein und ist für Anregungen von außen offen. Die kulturellen, sozialen und anderen Dienste und Einrichtungen im Umfeld der Tagespflegestelle werden als Erfahrungsorte für die Kinder genutzt.
Quelle: Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind (PDF)
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